KHuK-Satzung vom 21.11.2019

Präambel

Experimentelle Forschung in der Hadronen- und Kernphysik wird häufig im Rahmen internationaler Kollaborationen mit Hilfe gemeinsam betriebener Großgeräte durchgeführt. Dies erfordert die Abstimmung von Interessen und Forschungsschwerpunkten, langfristige Planung und überregionale Koordinierung. Die enge Verbindung zur Theorie der Hadronen und Kerne und die Einbeziehung ihrer Ergebnisse sind gleichermaßen von großer Bedeutung.

1. Ziele und Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Komitees ist die Stärkung exzellenter Forschung auf dem Gebiet der Hadronen- und Kernphysik in Deutschland. Es findet und formuliert im engen Kontakt mit der Gemeinschaft der deutschen Hadronen- und Kernphysikerinnen und -physiker (kurz: Gemeinschaft) ihre Interessen und Ziele, insbesondere die zukünftig beste und tragfähigste Ausrichtung der Hadronen- und Kernphysik im internationalen Rahmen und vertritt diese repräsentativ nach außen. Die Mitglieder des Komitees haben die Aufgabe, sich über alle Bereiche der Kern- und Hadronenphysik zu informieren und besonders positive Entwicklungen aufzuzeigen sowie sich eröffnende Optionen der Gemeinschaft mitzuteilen. Das Komitee soll eine Diskussion über Prioritäten in Gang setzen, diese möglichst im Konsens festlegen und zu ihrer Umsetzung beitragen.

Wichtige Beratungsthemen des Komitees sind:

  • Zukunftsstrategien für die Hadronen- und Kernphysik in Deutschland,
  • Mittel- und langfristige Forschungsprogramme an auswärtigen Beschleunigern, insbesondere Fragen einer deutschen Beteiligung,
  • Zugang zu und Nutzung von nationalen und internationalen Großforschungseinrichtungen,
  • Forschungsschwerpunkte bei Weiter- und Neuentwicklungen,
  • Abstimmung der Interessen von Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und Max-Planck-Instituten,
  • Vertretung der Gemeinschaft in nationalen und internationalen Gremien,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Zu den Aufgaben des Komitees gehören insbesondere

  • die Information der Gemeinschaft über wichtige gemeinsame Belange,
  • die Vorbereitung und Durchführung des Jahrestreffens der Gemeinschaft, in der Regel in Verbindung mit der Frühjahrstagung des Fachverbandes,
  • die Erarbeitung von Kandidatenvorschlägen für wichtige Positionen (z.B. Repräsentation in Forschungsgremien).

2. Zusammensetzung, Stimmrecht, Vorsitz

Das Komitee besteht aus 13 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:

  1. 9 von der Gemeinschaft gewählten Mitgliedern,
  2. 4 ex officio Mitgliedern,
    • dem Vorsitzenden des DPG-Fachverbandes Hadronen- und Kernphysik,
    • dem Vorsitzenden des BMBF-Gutachterausschusses,
    • einem der gewählten DFG-Fachgutachter aus dem Bereich Hadronen- und Kernphysik, dessen Nominierung der DFG obliegt,
    • einem deutschen Vertreter der Kern- und Hadronenphysik in NuPECC, der von den deutschen NuPECC-Mitgliedern bestimmt wird.

Das Komitee wird ergänzt durch je einen beratenden Vertreter ohne Stimmrecht, die von dem Komitee für Elementarteilchenphysik (KET), dem Komitee für Beschleunigerphysik (KfB), dem Komitee für Astroteilchenphysik (KAT) und der Vertretung junger Wissenschaftler in der Physik der kleinsten Teilchen (yHEP) entsandt werden.

Das Komitee bestimmt aus seiner Mitte in geheimer Wahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Wählbar sind die nach 2a) gewählten Mitglieder des Komitees. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Die unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich.

Die Mitgliedschaft der gewählten Mitglieder nach 2a) erstreckt sich über eine Wahlperiode. Die Mitgliedschaft der Mitglieder nach 2b) ist an ihre Amtszeit in den jeweiligen Funktionen gebunden. Ein Mitglied kann sich bei den Sitzungen des Komitees nicht vertreten lassen. Endet die Mitgliedschaft des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters vorzeitig, sind für die restliche Amtszeit des Komitees Nachfolger zu wählen. Scheidet ein Mitglied nach 2a) während einer Wahlperiode aus, so rückt der Kandidat desselben Wahlkreises mit der nächst höchsten Stimmenzahl nach.

3. Wahlverfahren

Die Mitglieder des Komitees werden auf die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Wählbar sind alle promovierten Mitglieder der Gemeinschaft, die an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland angestellt sind. Im Zweifelsfall entscheidet das amtierende Komitee.

Die Kandidatenvorschläge sind an den Vorsitzenden des amtierenden Komitees einzureichen, und zwar getrennt nach folgenden thematischen Wahlkreisen:

  • WK 1: Experimentelle Schwerionenphysik
  • WK 2: Kernstruktur, Nukleare Astrophysik
  • WK 3: Elektromagnetische Sonden
  • WK 4: Hadronische Sonden
  • WK 5: Fundamentale Wechselwirkungen
  • WK 6: Beschleuniger, Experimentelle Großgeräte
  • WK 7: Theorie - Schwerionen/Kernstruktur
  • WK 8: Theorie - Hadronen
  • WK 9: Daten und Information

In jeder Wahlperiode kann eine Revision der Einteilung in Wahlkreise erfolgen. Pro Wahlkreis sollen mindestens drei Kandidaten benannt werden.

Die Aufstellung der Wahlvorschläge in einem Wahlkreis liegt in der Verantwortung des Komiteemitglieds aus dem jeweiligen Wahlkreis. Das Einverständnis der vorgeschlagenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist einzuholen. Der Vorsitzende des amtierenden Komitees macht die Wahlvorschläge den Wählern in einer Vorschlagsliste zugänglich. Wahlberechtigt sind alle der Gemeinschaft zugehörigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler inklusive Promovenden.

Die Wahl ist geheim und wird vom amtierenden Komitee in Zusammenarbeit mit dem Projektträger des BMBF Hadronen- und Kernphysik (GSI-KKS) vorbereitet und durchgeführt. Die Vollständigkeit der bei der GSI geführten Wählerliste eines jeden Wahlkreises liegt in der Verantwortung des Komiteemitgliedes aus dem jeweiligen Wahlkreis. Fehler in den Wählerlisten sind in der Regel kein Grund für eine Anfechtung des Wahlergebnisses. Im Streitfall entscheidet das amtierende Komitee.

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Wahlkreise gibt. Jeder Wähler kann einen Kandidaten aus jedem Wahlkreis wählen. Stimmenhäufungen auf einen Kandidaten oder einen Wahlkreis sind mit maximal drei Stimmen zulässig, ebenso die Abgabe von weniger Stimmen als die Maximalzahl. Gewählt ist in jedem Wahlkreis der Kandidat mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

4. Sitzungen, Protokoll, Kosten

Das Komitee tagt mindestens zweimal pro Jahr. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Komitees gewünscht wird. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Zu einzelnen Tagungsordnungspunkten kann der Vorsitzende Gäste zur Beratung einladen. Einzelne Tagesordnungspunkte können auch in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Die Sitzungsprotokolle sind durch die Mitglieder des Komitees im Umlaufverfahren zu genehmigen. Danach macht der Vorsitzende die Protokolle elektronisch allen Mitgliedern der Gemeinschaft zugänglich.

Die Deckung entstehender Kosten liegt in der Eigenverantwortung der Mitglieder des Komitees.

5. Beschlussfähigkeit

Das Komitee ist beschlussfähig, wenn sich mindestens 9 Mitglieder auf einen Termin einigen konnten, oder ein fester Turnus für die Sitzungen vereinbart wurde. Das Jahrestreffen ist beschlussfähig, wenn die Tagesordnung 4 Wochen vor dem Treffen zugänglich gemacht wurde.

6. Satzungsänderung

Satzungsänderungen sind auf dem Jahrestreffen der deutschen Kern- und Hadronenphysikerinnen und -physiker mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden zu beschließen.


KHuK Satzung vom 6.12.18 pdf, docx